LPZ Bad Radkersburg

Bewohnerrechte

Liebe Bewohnerinnen und Bewohner der steirischen Landespflegezentren!

Auf dieser Seite möchten wir Sie über jene Rechte und Möglichkeiten informieren, die Ihnen zustehen und die Sie nützen können. Diese Informationen sind auch in unserem Heimstatut, §6 enthalten, welches Sie hier auch herunterladen und ausdrucken können: Heimstatut LPZ Bad Radkersburg.

Bewohnerinnen und Bewohner haben jedenfalls ein Recht auf:

1.) Höflichen Umgang und Anerkennung der Würde und Persönlichkeit, insbesondere der Privat und Intimsphäre.

2.) Pflege und Betreuung im Umfang der Leistungsangebote und auf Einwilligung bzw. Ablehnung von therapeutischen Maßnahmen.

3.) Einsichtnahme in die eigene Pflegedokumentation.

4.) Namhaftmachung einer Vertrauensperson, die in wesentlichen Belangen zu verständigen ist.

5.) Abhaltung von Heimbewohnerversammlungen (mindestens einmal jährlich) und die Wahl von Heimbewohnervertretern.

6.) Behandlung und Erledigung von Beschwerden.

7.) Freie Arztwahl.

8.) Beiziehung einer hausexternen Beratung.

9.) Besuchszeiten außerhalb der Nachtruhezeit und Einräumung der Besuchsmöglichkeit während der Nachtruhezeit in besonders gelagerten Einzelfällen;

10.) Mahlzeiten inklusive besonderer Ernährungsformen und Diäten sowie Ruhezeiten, die den üblichen Lebensverhältnissen der Pflegeheimbewohner entsprechen.

11.) Zugang zu einem Telefon.

12.) Persönliche Kleidung.

13.) Möglichkeit einer angemessenen, individuell gestalteten Einrichtung nach Maßgabe der baulichen Ausgestaltung.

14.) Zahlungsbelege für Sonderleistungen.

15.) Möglichkeit zur sicheren Aufbewahrung von Geld und Wertgegenständen.

16.) Aushändigung des Heimstatuts.

Verzichtserklärungen von Heimbewohnern betreffend Ihre Rechte gemäß Abs. 1 sind ungültig

Das LPZ bietet eine ganzheitliche, bewohnerorientierte Pflege an. Grundlage aller Maßnahmen ist das Bemühen, die Tagesabläufe so zu gestalten, dass die Bewohner und Mitarbeiter sich wohlfühlen. Die Pflege soll neben der Grund- und Behandlungspflege ebenso (re)aktivierend und mobilisierend wirken.

Jeder Bewohner soll Tätigkeiten im Rahmen seiner Möglichkeiten selbst vornehmen. Bei Aufgaben, die nicht mehr selbst bewältigt werden können, wird Unterstützung und Förderung gegeben.