Aktuelle Tagsätze LPZ Bad Radkersburg
Zusatzleistungen und Zuschläge
Weitere Informationen und Ansprechpartner
Die Kosten für die Bewohnerin/den Bewohner setzen sich aus der sogenannten Grundleistung und dem Pflegezuschlag zusammen. Die Grundleistung beinhaltet Unterkunft, Verpflegung und Grundbetreuung. Der Pflegezuschlag ergibt sich aus der jeweiligen Pflegestufe.
Sollte sich die Pflegestufe ändern, bitten wir Sie, dies der Heimleitung umgehend mitzuteilen und eine Kopie des entsprechenden Bescheides vorzulegen.
Gültig ab 01. Februar 2020
Pflegestufe |
Grundleistung (EUR) |
Pflegezuschlag (EUR) |
Tagsatz (EUR) |
1 |
63,23 |
16,07 |
79,30 |
2 |
63,23 |
23,25 |
86,48 |
3 |
63,23 |
41,46 |
104,69 |
4 |
63,23 |
61,07 |
124,30 |
5 |
63,23 |
74,42 |
137,65 |
6 |
63,23 |
90,74 |
153,97 |
7 |
63,23 |
96,10 |
159,33 |
Tagsätze zum Ausdrucken - zusätzlich fallen ab 01.01.2018 10 % UST an!
Kündigungsfrist lt. Heimvertrag: 1 Monat zum jeweiligen Monatsende! Bei Kurzzeitpflege sind Sie Selbstzahler!
Die Tarife sind auch für Selbstzahler, also für Personen, die keine Sozialhilfe erhalten, gültig.
Zusatzleistungen sind Leistungen, die nicht in der Grundleistung und dem Pflegezuschlag enthalten sind, wie zum Beispiel Apotheken- und Drogerieartikel, Friseur, Fußpflege oder Massagen. Diese Leistungen werden gesondert vereinbart und abgerechnet.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Einzelzimmer, daher wird ein Einzelzimmerzuschlag von 6 Euro pro Tag verrechnet. Für Mindestpenionisten (Ausgleichszulage) beträgt der Einbettzuschlag Euro 5 pro Tag. (ab 01.01.2018 zusätzlich 10 % USt.)
Verrechnung der Telefongebühren: Für die Nutzung der Telefonleitung wird eine monatliche Pauschale von 6 Euro zuzüglich 10 % Mehrwertsteuer verrechnet. Darüber hinausgehende Gesprächsgebühren werden zusätzlich verrechnet!
Wer bezahlt die Pflegeheimunterbringung?
Grundsätzlich sind die Kosten vom Heimbewohner selbst zu tragen (Pension, Pflegegeld und laufende Einkünfte).
Welchen Betrag muss die Heimbewohnerin/der Heimbewohner selber leisten?
Max. 80% der Pension und 80% des Pflegegeldes werden zur Abdeckung der Heimkosten herangezogen.
Was ist, wenn die Pflegeheimkosten mit dem Einkommen etc. nicht bezahlt werden können?
Im Sinne des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes liegt dann eine wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit vor. Somit kann ein Antrag auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfs durch Übernahme der Heimkosten gestellt werden. Die zuständige Stelle dafür die ist jeweilige Bezirkshauptmannschaft bzw. für Graz das dortige Magistrat. Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor dem Heimantritt bei der zuständigen Behörde eingebracht werden.
Was kostet die Kurzzeitpflege?
€ 69,23/Tag + Pflegezuschlag (siehe oben) Bei Kurzzeitpflege sind Sie Selbstzahler!
Wie hoch ist der Regress?
Der Pflegeregress wurde außer Kraft gesetzt.
Mehr Informationen zum Thema Kosten finden sie im Heimstatut des LPZ Bad Radkersburg. Außerdem steht Ihnen auch unser Kollege Herr OAR. Eduard Pfeifer bei Fragen und Unklarheiten gerne zur Verfügung:
Herr
OAR. Eduard PFEIFERTel.: 03476 / 2291 7213
Fax: 03476 / 2291 7209
E-Mail: eduard.pfeifer@kages.at